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Freistellung

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Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement Berufstätiger in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen wurde in Hessen bereits vor über 50 Jahren eine gesetzliche Regelung geschaffen.

Die Sportjugend Hessen informiert ausführlich über die Möglichkeiten Freistellungen (vormals Sonderurlaub) in Anspruch zu nehmen.

Als Ansprechpartner steht auch das Team der Geschäftsstelle in Kassel zur Verfügung.

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