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Ehrungsordnung des Sportkreises Region Kassel

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Ehrungsordnung des Sportkreises Region Kassel e.V.

 PRÄAMBEL

 

Diese Ehrungsordnung hat zum Ziel, Vereinen des Sportkreises Region Kassel e.V. und besonders verdienten Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeitern für ihre Leistungen eine Würdigung zukommen zu lassen, die nicht durch die Ehrungsordnung des lsb h oder eines Fachverbandes abgedeckt ist.

  • 1 Ehrungen und Ehrengaben für Vereine

 

Der Sportkreis Region Kassel e.V. verleiht an Sportvereine und Sportverbände zu bestimmten Anlässen folgende Ehrengaben:

  1. Vereinsjubiläen 25, 50 und 75 Jahre:

eine Geldzuwendung im Wert von                                                                     150,00 €

  1. Vereinsjubiläen 100, 125, 150 und alle weiteren 25 Jahre:

eine Geldzuwendung im Wert von                                                                     250,00 €          

 

  1. Neujahrsempfängen sowie Kreis- und Bezirkstage der Sportverbände:

im Falle einer Einladung des Sportkreises eine Geldzuwendung im Wert von   75,00 €                                                                               

 

  • 2 Ehrungen für langjährige, verdiente Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter

 

Der Sportkreis Region Kassel e.V. verleiht an verdiente Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter folgende Ehrungen und Ehrengaben:

  1. Ehrenurkunde an Vereinsmitglieder für mindestens 5-jährige ehrenamtliche Mitarbeit im Vereinsvorstand oder für anderweitige besondere Verdienste im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein.
  1. Bronzene Nadel für besondere Verdienste an Vereinsmitglieder für mindestens 10-jährige ehrenamtliche Mitarbeit im Vereinsvorstand oder für anderweitige besondere Verdienste im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein.
  1. Silberne Nadel für besondere Verdienste an Vereinsmitglieder für mindestens 15-jährige ehrenamtliche Mitarbeit im Vereinsvorstand oder für anderweitige besondere Verdienste im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein.

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  1. Goldene Nadel für besondere Verdienste an Vereinsmitglieder für mindestens 25-jährige ehrenamtliche Mitarbeit im Vereinsvorstand oder für anderweitige besondere Verdienste im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein.
  • 3 Ehrungen für besondere Verdienste und sportliche Leistungen
  1. Herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kann für besondere Verdienste um das Ansehen, die Förderung und die Entwicklung des Sports im Bereich des Sportkreises Region Kassel e.V. eine Urkunde / ein Sachpräsent / ein Gutschein überreicht werden.
  1. Sportlern und Sportlerinnen aus dem Sportkreis Region Kassel e.V. wird

2.1 für die Erringung einer Hessischen Meisterschaft ein Sach- oder Geldpräsent im

      Wert von 150 € überreicht;

2.2 für die Erringung einer Deutschen Meisterschaft ein Sach- oder Geldpräsent im

      Wert von 250 € überreicht;

2.3 für die Erringung eines 1. bis 3. Platzes bei internationalen Meisterschaften ein

      Sach- oder Geldpräsent im Wert von 350 € überreicht.

  1. Personal der Sportvereine aus dem Sportkreis Region Kassel e.V. wird für langjährige, ehrenamtliche Mitarbeit eine Zuwendung im Wert von 50 € überreicht.
  • 4 Allgemeines

 

  1. Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Sportkreisvorstandes. Die Ehrungen gemäß  § 2 und § 3 Ziffern 2 und 3 erfolgen auf Antrag.
  1. Ehrungsanträge können durch den Sportkreisvorstand und die Vereine gestellt werden.
  1. Ein Verein kann maximal 5 Ehrungen pro Jahr beantragen.
  1. Die Ehrungsordnung des lsb h und seiner Fachverbände bleiben von dieser Ehrungsordnung unberührt.
  1. Andere als die Ehrungen im Rahmen dieser Ehrungsordnung oder der Ehrungsordnung des lsb h werden durch Vorstandsmitglieder des Sportkreises Region Kassel e.V. i.d.R. nicht wahrgenommen. Für Jubiläen von Vereinsabteilungen gilt dies ebenfalls. Die Ehrungen lt. dieser Ehrungsordnung werden durch Vertreter des Sportkreisvorstandes vorgenommen.
  1. Personen, die für ihre Leistungen bereits seitens des lsb h geehrt wurden, können für dieselben Verdienste keine weitere Ehrung durch den Sportkreis Region Kassel e.V. erhalten.
  1. Für Antragsehrungen sind die vom Sportkreis hierfür bereitgestellten Formulare zu verwenden oder es ist formlos zu beantragen. Der Antrag ist der Geschäftsstelle des Sportkreises Region Kassel e.V., Auedamm 2, 34121 Kassel zu unterbreiten. Eine Frist von vier Wochen bis zum Verleihungstermin ist dabei einzuhalten.
  1. Der Zeitabstand zwischen zwei Ehrungen sollte mindestens 5 Jahre betragen.

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  • 5 Aberkennung von Ehrungen

 

Der Sportkreisvorstand kann Ehrungen durch Beschluss aberkennen, wenn die Inhaber der Ehrungen rechtswirksam aus dem lsb h, einem Sportverein oder Sportverband ausgeschlossen worden sind.

  • 6 Inkrafttreten

 

Diese von dem Sportkreisvorstand am 03.01.2024 beschlossene Ehrungsordnung ersetzt die Ehrungsordnung in ihrer Fassung vom 18. März 2013.

Die bisherige Ehrungsordnung wird mit dem gleichen Tag außer Kraft gesetzt.

Kassel, den 03.01.2024

Roland Tölle, Vorsitzender

Stefan Schindler, stv. Vorsitzender

Bernd Klenke, stv. Vorsitzender

Michael Siegmund, Vorstandsmitglied Finanzen

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