Der Landessportbund Hessen e.V. informiert
Allerdings gelten die von § 32 BGB abweichenden Regelungen vorerst nur befristet bis zum 31.12.2020. Vereinen, die bereits jetzt eine entsprechende Satzungsklausel verankern wollen, stellen wir einen Muster-Paragraphen zur Verfügung. Diesen finden Sie hier »