Liebe Vereine,
der Landessportbund Hessen e.V. informiert zum Thema GEMA.
Anlässlich der Sitzung des Beirats der Sportkreise am 14. Mai 2024 wurden erläuternde Informationen zum Thema GEMA zugesagt:
- Seit vielen Jahren ist der Landessportbund Hessen einem bundesweiten GEMA-Pauschalvertrag, gemeinsam mit dem DOSB und allen Landeessportbünden, angeschlossen. Dieser Pauschalvertrag umfasst alle Mitgliedsvereine, Verbände, Sportkreise und den lsb h selbst. Dieser Vertrag deckt in pauschaler Form, d.h. ohne gesonderte Anmelde- oder Antragspflicht, sehr viele Anwendungsfälle bzw. Veranstaltungen ab, so dass ganz überwiegend KEINE Anmeldepflicht bei der GEMA besteht. Zu den vom Pauschalvertrag abgegoltenen Veranstaltungen zählen z.B. Weihnachtsfeiern, Festakte, Sport- und Spielfeste, Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist (dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern) etc. Die 16-Punkte-Liste der Musiknutzungen/Veranstaltungen, die vom Pauschalvertrag umfasst werden sowie weitere Informationen zum Thema GEMA sind hier nachzulesen: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsverwaltung/gema-und-rundfunkbeitrag/. Alle anderen Musiknutzungen, die NICHT im Pauschalvertrag verankert sind, müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%-igen Rabatt.
- Die Gebühren für diesen Pauschalvertrag entrichtet der lsb h, ohne diese an die Vereine weiter zu berechnen. Der bestehende Pauschalvertrag einschl. umfassendem Geltungsbereich in Verbindung mit der Abwicklung und vollständigen Finanzierung der Gebühren durch den lsb h begründet eine umfassende Bürokratieentlastung für die Vereine. Auf die Weiterberechnung der Gebühren – wie in vielen Landessportbünden üblich – verzichtet der lsb h.
- Die Anzahl der – u.a. in der Beiratssitzung vom SK Frankfurt problematisierten – GEMA-Antrags- und Problemfälle dürfte daher sehr gering sein. Sollten hier Problemfälle existieren, bitte ich darum, uns hierüber zu unterrichten, ggf. können wir in Einzelfällen bei der Aufarbeitung unterstützen.
- Für Rückfragen steht im lsb h Kollege Steffen Kipper, Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zur Verfügung.
- Aktuell läuft eine Verhandlungsrunde DOSB/LSB mit der GEMA hinsichtlich der nächsten Vertragsperiode ab Januar 2025. Die GEMA hat (erneut) erhebliche Gebührensteigerungen in Aussicht gestellt. Der Abschluss dieser Verhandlungsrunde ist abzuwarten.
- Die aktuelle „Gema-Pakt“-Initiative der Landesregierung stellt auf einen ggü. dem Leistungskatalog des DOSB/LSB-Pauschalvertrages deutlich abgesenkten Leistungsumfang ab. Wir sind hierzu mit der Landesregierung im Gespräch und stimmen mit ihr darin überein, dass der derzeit bestehende Standard für hessische Sportorganisationen NICHT abgesenkt wird. Denkbar wäre z.B., dass eine etwaige Vereinbarung der Landesregierung mit der GEMA „unseren“ Pauschalvertrag ergänzen könnte, so dass der Leistungsumfang über die derzeit bestehenden 16 Punkte hinausgreifen könnte. Die entsprechenden Gespräche hierzu dauern noch an.
weitere Informationen auch unter fogendem link:https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsverwaltung/gema-und-rundfunkbeitrag/