Im Kern beziehen sich die sportbezogenen Lockerungen auf:
- Freizeit- und Amateursport mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen
- Sport mit Kindern bis 14 Jahre: Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen erlaubt
- Fitnessstudios: Mit Einzelterminen und Hygienestandards erlaubt
Darüber hinaus hat es am Wochenende 6./7. März eine Klarstellung in Bezug auf den Schwimmsport gegeben:
- Schwimmunterricht und organisiertes Schwimmtraining von Schwimmvereinen und Schwimmschulen (beispielsweise zur Erlangung des Seepferdchens oder eines Deutschen Schwimmabzeichens ist zulässig) unter Einhaltung der Regeln des § 2 Abs. 2 der Coronaverordnung. D.h. es gelten die gleichen Regelungen wie beim sonstigen Sportbetrieb: Schwimmtraining darf allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, bleiben unberücksichtigt.
Weiterführende Erläuterungen und Auslegungshinweise finden Sie auf der o.g. Internetseite.
Eine erste Bewertung der Lockerungen hat der Landessportbund Hessen am Freitag, 5. März 2021, veröffentlicht:
https://www.landessportbund-hessen.de/nc/geschaeftsfelder/kommunikation-und-marketing/pressemitteilungen/pressemeldung/news/corona-landessportbund-begruesst-lockerungen-und-stufenmodell/
Wir freuen uns darüber, dass der Sport erstmals seit Oktober 2020 als eigenständiges Thema positiv in einem Bund-Länder-Beschluss aufgenommen wurde und die neue hessische Coronaverordnung einen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb ermöglicht. Zugleich wiederholen wir unsere Bitte an alle hessische Sportorganisationen, die neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen.