Hier fünf wichtige Änderungen:
- Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2400€ auf 3000€
- Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720€ auf 840€
- Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000€ auf 45.000€
- Anhebung der Kleinbetragsspende von 200€ auf 300€
- Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000€ nicht übersteigen.
Weitere Details:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-de-jahressteuergesetz-2020-812872
Die Änderungen treten grundsätzlich zum 01.01.2021 in Kraft. Die Anhebung der Besteuerungsgrenze und der Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für kleine Vereine treten schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.